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Medienmitteilung: Teilrevision Energiegesetz

17. Dezember 2020

Wenig Fortschritte – wesentliche Nachteile für Hauseigentümer und Mieter

Die SVP des Kantons Zürich nimmt die heute durch die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) präsentierte Vorlage zur Revision des Energiegesetzes (EnerG / MuKEn) enttäuscht zur Kenntnis. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ist es nicht überraschend, dass es bei den Kommissionsberatungen nicht gelungen ist, einen akzeptablen Kompromiss zu erringen, welcher berechtigte Umweltanliegen mit tragbaren Lösungen für Hauseigentümer und Mieter in Einklang bringt.

Die SVP hat immer dazu Hand geboten, um die von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) verabschiedeten „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014 (MuKEn 2014) zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ins Zürcher Energiegesetz zu integrieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen zu leisten.

Neben diesen bereits weitgehenden Verschärfungen des Energiegesetzes übernimmt die nun präsentierte Vorlage den durch Baudirektor Neukom (Grüne) geprägten Entwurf des Regierungsrates mit Forderungen, welche weit über die MuKEn hinausgehen. Damit würde für den Kanton Zürich strengere Vorgaben gelten und das Ziel der der Mustervorschriften zur interkantonalen Harmonisierung der Energiegesetzgebungen in Frage gestellt.

Auf dem Buckel von Eigentümern und Mietern
Dieser klimapolitisch motivierte „Zürcher Finish“ wird namentlich auf dem Buckel der Hauseigentümer und Mieter, also den Bürgern, lasten. Insbesondere das faktische Verbot zum Ersatz von alten fossilen Heizungen durch neue, moderne Öl- und Gasheizungen wird sich massiv auf die Wohnkosten auswirken. Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahme- und Härtefallregelungen greifen nicht und sind kaum umsetzbar. Dies führt dazu, dass bei älteren Liegenschaften zwingend aufwändige Sanierungen notwendig werden, was die Wohn- und Mietkosten beträchtlich erhöhen wird. Für viele ältere Hauseigentümer wird das nicht tragbar sein, sie werden sich das Eigenheim nicht mehr leisten können und vorzeitig ins Seniorenheim ziehen müssen. Die SVP hat sich daher konsequent für die Streichung des entsprechenden Passus im Gesetz (§11 Absatz 2) eingesetzt und fordert im Gegenzug, dass die Pflicht zum Ersatz der Heizung mit einem Wärmeerzeuger aus erneuerbaren Energien erst dann gilt, wenn das Gebäude einer Gesamtsanierung unterzogen wird oder eine Handänderung erfolgt.

In Sachen Klimaschutz schon längst auf Kurs
Weiter im Gesetz enthalten sind Vorgaben zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten, welchen in der Kommissionsverhandlung ein gewisser Spielraum eingeräumt werden konnte und damit im Hinblick auf den heutigen Technologiestand realistisch sind.Die SVP unterstützt die Bestrebungen zur Verbesserung der Energie- und Umweltbilanz im Gebäudesektor. Diese sind auch im Interesse der Hauseigentümer, da sie auch ökonomische Vorteile bieten und die Wohnqualität steigern. Wir setzen aber im Gegensatz zum Baudirektor und der Kommissionsmehrheit auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung. Diese Verantwortung wird längst wahrgenommen. Gesamtschweizerisch werden jährlich rund 10.5 Milliarden Franken in den Gebäudeunterhalt, insbesondere energetische Sanierungen investiert. Im Vergleich zu 1990 konnte der Verbrauch von fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich um 30% gesenkt werden, dies bei einer Zunahme an Wohngebäuden um 33% in derselben Zeitspanne. Die Schweiz und der Kanton Zürich sind in Sachen Klimaschutz längst auf Kurs.

Die Gesetzesvorlage ist jedoch geprägt von Zwängen und aufgestockten Subventionsgefässen. Die SVP wird sich daher auch bei der Beratung im Kantonsrat weiterhin mit aller Kraft für einen tragfähigen Kompromiss einsetzen. Sollte dies nicht gelingen, wird ein Referendum unumgänglich, damit die Zürcher Stimmbevölkerung das letzte Wort zu derart einschneidenden Massnahmen hat.

Kontakt für Rückfragen:

Christian Lucek, Kantonsrat, Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt,
079 402 31 41, christian.lucek@hispeed.ch

Martin Hübscher, Kantonsrat, Fraktionspräsident,
079 222 27 80, huebscher.liebensberg@bluewin.ch

Benjamin Fischer, Kantonsrat, Parteipräsident,
079 394 13 37, praesident@svp-zuerich.ch

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